Heimbeatmung
Ziel der Heimbeatmung ist die Lebensqualität des Betroffenen und seiner Angehörigen zu verbessern.
- Betroffene bekommen die Chance, vorhandene Ressourcen zu entfalten.
- Die Atemfunktion und den körperlichen Allgemeinzustand bessern bzw. stabilisieren helfen.
- Allgemeine Verbesserung der Lebensumstände wird angestrebt.
- Klinikaufenthalte reduzieren – Infekte durch Krankenhauserreger verhindern.
Grundsätzlich ist zwischen einer Dauerbeatmung bei nicht mehr vorhandener Spontanatmung (stets kontrolliert und invasiv) und einer intermittierenden Beatmung (ebenfalls invasiv) bei noch vorhandener Rest-Spontanatmung zu unterscheiden.
Invasive Beatmung bedeutet stets über einen Tubus, der kurzfristig, wie z.B. bei Operationen oder längerfristig über ein chirurgisch angelegtes Tracheostoma erfolgt. In der Mehrzahl der Fälle wird die intermittierende Selbstatmung (ISB) über Nacht durchgeführt. Je nach Fähigkeit des Patienten mit ausreichender Spontanatmung kann eine Atemunterstützung auch tagsüber für mehrere Stunden erforderlich sein.
Invasiv beatmete Patienten benötigen während der Beatmungszeiten zumindest eine, in ständiger Rufbereitschaft befindliche und in der Gerätebedienung angeleitete Fachpflegekraft.
Heimbeatmung ist ein Teilgebiet der Intensivmedizin, bei der Patienten aufgrund zeitweiliger oder bleibender Störungen von Nervensystem oder Atemmuskulatur maschinell beatmet werden aber trotzdem aus der Klinik entlassen werden konnten.
Die vorübergehende bzw. dauerhafte Anwendung von mechanischen Atemhilfen, sprich „Heimbeatmungsgeräten“, ist daher die Weiterführung der klinischen therapeutischen Maßnahmen unter häuslichen Bedingungen.
Bei der invasiven Dauerbeatmung muss eine Pflegeperson rund um die Uhr in Rufbereitschaft sein, um auch im Notfall eine angemessene kurze Reaktionszeit gewährleisten zu können.
Langzeitbeatmete Pflegebedürftige werden überwiegend aus Intensivstationen von Akutkrankenhäusern bzw. Einrichtungen der neurologischen Frührehabilitation oder auch aus anderen Rehabilitationseinrichtungen in weiterbetreuende Pflegeeinrichtungen bzw. in die häusliche Umgebung verlegt. Abhängig von der klinischen Situation kann Beatmung über Monate oder Jahre hinweg fortgeführt werden.
Nichtinvasive Beatmung erfolgt als Maskenbeatmung ohne Intubation des Patienten. Nichtinvasiv beatmete Patienten benötigen in der Regel keine pflegerische Betreuung, es sei denn, sie sind wegen anderer Erkrankungen so behindert, dass sie mit dem Beatmungsgerät nicht umgehen und/oder die Beatmungsmaske nicht an/ablegen können.